Auer. Expertise und persönliche Beratung.

Baumeister Dipl.-lng. (FH) Bernhard Auer
6152 Trins 83

Telefon 05275-51083 oder 0664 300 37 27
Email info@sachverstaendiger-auer.at

Gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger

  • Sachverständiger für Hochbau und Architektur
  • Sachverständiger für Nutzwertfeststellung / Parifizierung
  • Sachverständiger für barrierefreie Planung und barrierefreie Umsetzung von Bauten
  • DI (FH) Bauingenieurwesen, Fachrichtung Hochbau
  • Befähigungsprüfung Bauträger, 2012
  • Befähigungsprüfung Baumeistergewerbe, 2010

Sachverständiger AUER

Gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger

Sachverständiger für Hochbau und Architektur, seit 2009
Sachverständiger für Nutzwertfeststellung/Parifizierung, seit 2013
Sachverständiger für barrierefreie Planung und barrierefreie Umsetzung von Bauten, seit 2015

Gerichtsgutachten oder Privatgutachten

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger übernehme ich gerne Ihren persönlichen Auftrag (Privatgutachten) bzw. werde ich auf Auftrag des Gerichts (Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Ausser-Streit-Gutachten, Sicherungsgutachten) tätig.

Ich übernehme die sachverständige Begutachtung, Protokollierung und allfällige Evaluierung, um in der gegenständlichen Sachfrage den Entscheidungsprozess zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

Sachkunde und Expertise

Als Sachverständiger wird eine Person bezeichnet, die auf einem bestimmten Gebiet besondere Sachkunde erworben hat und auf eine umfangreiche fachliche Expertise zurück blicken kann.

Auftraggeber

Der Sachverständige wird von Privatpersonen oder dem Gericht bestellt, um einen konkreten Sachverhalt im Form eines Gutachtens festzustellen und im Rahmen seines Fachwissens Aussagen zu konkreten Sachverhalten zu treffen.

Gerichtssachverständiger

Gerichtsgutachter bzw. Gerichtssachverständiger werden von Gericht oder Behörde hinzugezogen, um in einer Sachfrage eine Beantwortung zu erlangen. Dies erfolgt dann, wenn das Gericht oder eine Behörde in der Sachfrage über kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen verfügen.

Der Sachverständige unterstützt dabei den Entscheidungsprozess – das Gutachten unterliegt jedoch der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.

Gerne nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, wenn Sie uns untenstehend Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen mitteilen.

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